Jeder Arbeitnehmer mit Diensthandy riskiert seinen Job, wenn er mit dem Diensthandy privat telefoniert. Insbesondere Telefonate im Auslandsurlaub sind für den Arbeitgeber mit besonders hohen Kosten verbunden und können eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen.
Besonders übertrieben hat es ein Hubwagenfahrer bei der Lufthansa …. er telefonierte im Ausland privat für rund 600 Euro. Insgesamt waren es 113 Telefonate. Der Arbeitgeber merkte dies und sprach eine verhaltensbedingte Kündigung aus.
Auf diese fristlose Kündigung (außerordentliche Kündigung) hin klagte der Mitarbeiter, der seit etwa 25 Jahren bei der Lufthansa beschäftigt war und verlor nun vor dem Landesarbeitsgericht Frankfurt seine Kündigungsschutzklage.
Die Richter schreiben in ihrem Urteil, daß derjenige, der ausgiebig privat mit dem Diensthandy telefoniert, grds. seinen Job riskiert. Eine Kündigung ist in derartigen Fällen aus nicht ausgeschlossen. Der Mitarbeiter versuchte, sich mit einem Versehen rauszureden. Ohne Erfolg.
Die Richter vom Arbeitsgericht Frankfurt nahmen ihm die Geschichte nicht ab und entschieden, daß die frislose Kündigung der Lufthansa rechtens sei. Ebenso entschied nun das Landesarbeitsgericht Frankfurt.
Quelle: Landesarbeitsgericht Hessen – Urteil vom 25.07.2011 – Az. 17 Sa 153/11
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