Fachanwalt für Arbeitsrecht
Die Zulassung als „Fachanwalt für Arbeitsrecht” ist grundsätzlich mit der eines Facharztes vergleichbar.
Ein Rechtsanwalt erhält diese zusätzliche Berufsbezeichnung aufgrund nachgewiesener besonderer theoretischer Kenntnisse, die durch Teilnahme an einer Fachanwaltsausbildung mit drei fünftstündigen Klausuren und mehrjähriger praktischer, durch entsprechende Fälle nachgewiesener Erfahrungen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts durch die örtlich zuständige Rechtsanwaltskammer verliehen.
In der Praxis hat im Arbeitsrecht das Thema Kündigung das größte Gewicht. Etwa 90 % aller Verfahren vor dem Arbeitsgericht haben die Kündigung oder die Frage der Wirksamkeit einer Befristung zum Thema. Dabei kommt es zu verschiedensten Fallgestaltungen mit fristloser Kündigung, betriebsbedingter Kündigung, Abfindung bei Kündigung oder krankheitsbedingter Kündigung.
Die Kündigungsschutzklage ist im Arbeitsrecht also der Regelfall.
Die hier verzeichneten Fachanwälte für Arbeitsrecht sind allesamt Spezialisten für das Kündigungsschutzverfahren und das erstreiten einer hohen Abfindung bei Kündigung.